Schulamt Allgemeinbildende Pflichtschulen

Fachinspektorin:
RL Maria Ebner
Der konfessionelle Religionsunterricht ist einer der wichtigsten Berührungspunkte im sensiblen Beziehungsgefüge von Kirche, Staat und Gesellschaft.
Der RU steht mit seinen ReligionslehrerInnen in der Verantwortung und Glaubwürdigkeit gegenüber den Schülern und Eltern (SchOG §2).
Daher kann sich der RU nicht bloß auf das Erzählen und Aufarbeiten biblischer Geschichten beschränken, sondern aufbauend auf diesen muss er von den ReligionslehrerInnen jenes Maß an Glaubwürdigkeit einfordern, dass "Gerechtigkeit und Frieden", "Schöpfung bewahren", Miteinander - Füreinander" nicht zu kirchlichen Schlagwörtern ohne Handlungskonsequenz verkommen lässt.
Religionsunterricht muss in seinem biblischen Auftrag Partei ergreifen für die Armen, Außenseiter, Rechtlosen und Verfolgten.
Religionsunterricht bildet in Zeiten, in denen sich die Kirchen leeren, die Basis kirchlicher Verkündigung.
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