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Appell von Superintendent Manfred Sauer

Appell von Superintendent Manfred Sauer ein deutliches Zeichen für den Karfreitag zu setzen und den Karfreitag 2020 als persönlichen Feiertag anzumelden.
Die Anmeldungsfrist für den persönlichen Feiertag ist am 10.01.2020!

Im Februar 2019 wurde der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für die Evangelischen abgeschafft. An dessen Stelle wurde der „persönliche Feiertag“ in Anrechnung auf den Urlaubsanspruch neu eingeführt.

Von den Evangelischen Kirchen wurde dazu ein Antrag zur Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Ob es dazu noch vor dem Karfreitag 2020, dem 10. April 2020, eine Entscheidung geben wird, ist fraglich.

Nicht nur für das gemeinsame angemessene Feiern von Gottesdiensten am Karfreitag, sondern auch zur Unterstützung dieser beim Verfassungsgerichtshof eingeleiteten rechtlichen Schritte ist es notwendig, dass möglichst viele Personen den Karfreitag 2020 als persönlichen Feiertag anmelden.

Die Anmeldung des Karfreitags als persönlichen Feiertag muss spätestens drei Monate vorher schriftlich beim Dienstgeber / bei der Dienstgeberin, also bis
spätestens 10. Jänner 2020, erfolgen.

Unabhängig vom Ergebnis der Gesetzesprüfung beim Verfassungsgerichtshof werden wir bei der neuen Regierung weiterhin vehement dafür eintreten, dass der Karfreitag als ein Feiertag für alle in unserer Gesellschaft verankert wird und hoffen, dass uns dabei auch die anderen christlichen Kirchen unterstützen.

Übrigens können auch nicht evangelische Angehörige den Karfreitag als persönlichen Feiertag anmelden!

Bitte machen Sie von diesem Recht zahlreich Gebrauch!

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