DDr. Alexander Hanisch-Wolfram          kaernten-osttirol@evang.at

Geschichte der Evangelischen in Kärnten

500 Jahre Protestantismus in Kärnten

 

Reformation

Für die Ausbreitung der Reformation bzw. reformatorischer ldeen wurden lange Zeit folgende Faktoren als maßgeblich betont:

- die Arbeit von sächsischen Bergarbeitern in Kärnten, die die ldeen aus dem unmittelbaren (geographischen) Umfeld Luthers mitgebracht haben;

- in Kärnten tätige Handwerker aus den deutschen Staaten, die die Reformation in das Land getragen haben;

- Studenten aus Kärnten, die an deutschen Universitäten studierten und die Reformation ins Land mit zurückbrachten;

- der Einfluss des Adels

So sehr diese Faktoren auch für die Ausbreitung und Entwicklung des Reformation in Kärnten von Bedeutung gewesen sein mögen, so haben sie doch auch eine tendenzielle Schwäche: Sie suggerieren, dass die Reformation als etwas ,,Fremdes" nach Kärnten hereingetragen worden sei. Tatsächlich entsprang die Reformation, und insbesondere ihre rasche Ausbreitung, einer weit verbreiteten Stimmung der Unzufriedenheit und aus sozialen Spannungen, die sich entlang der von Luther (und anderen) formulierten Thesen nun entladen konnten. Dabei ging es allerdings keineswegs bloß um soziale, politische oder wirtschaftliche Fragen, sondern auch um rein religiöse Motive und Bedürfnisse. Die Reformation war eine breite Bewegung, die vielerorts auf Resonanz stieß und deren Ideen an vielen Orten im Grundsatz bereits vorhanden waren - so eben auch in Kärnten.

Der erste Brennpunkt der Reformation in Kärnten war die Stadt Villach, insbesondere die Stadtpfarrkirche St. Jakob. Das Besetzungsrecht für die Kirche stand Sigmund von Dietrichstein zu. 1526 bewilligte dieser die Anstellung eines evangelischen Predigers an der Kirche - allerdings ist hier zu bemerken, dass die Bürgerschaft Villachs schon ein Jahr früher, 1525, eine solche Anstellung beschlossen hatte. So ging die Einführung der Reformation zu diesem frühen Zeitpunkt letztlich nicht vom Adel, sondern von evangelisch gesinnten Bürgern selbst aus. Zweifellos war allerdings der Adel eine treibende Kraft der Ausbreitung der reformatorischen Lehren in Kärnten. Ein überwältigender Anteil des Kärntner Adels war in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts evangelisch gesinnt und förderte dementsprechend auch die evangelische Sache, sei es durch die Anstellung von Prädikanten (Predigern), sei es durch die Finanzierung von Bücherdrucken. Ein weiterer begünstigender Faktor ist schließlich die zu dieser Zeit gegebene kirchliche Zersplitterung Kärntens: Das Land gehörte in geistlicher Hinsicht zu fünf verschiedenen Diözesen (Aquileia, Gurk, Salzburg, Lavant und Laibach), was ein einheitliches und entschiedenes Reagieren auf die Ausbreitung der Reformation keineswegs begünstigte.

Zum evangelischen Zentrum des Landes wurde Klagenfurt; nach einem verheerenden Brand erreichten die Kärntner Landstände, dass ihnen Kaiser Maximilian l. die Stadt schenkte, gegen den Willen der Bürgerschaft. So ging der Wiederaufbau der Stadt als repräsentatives Machtzentrum der überwiegend evangelischen Stände Hand in Hand mit der Ausbreitung der Reformation in Kärnten; Klagenfurt wurde nicht bloß ein Machtzentrum der Landstände, sondern im Speziellen ein Machtzentrum der evangelischen Landstände. Noch heute zeugen einige bekannte Bauten in der Landeshauptstadt von dieser Epoche: das Landhaus, das als politisches Zentrum gebaut wurde (und zumindest symbolisch dies bis heute bewahrt hat) oder auch der Dom St. Peter und Paul, der in den 1570er-Jahren als zentrale Kirche für die Evangelischen in Kärnten in Auftrag gegeben wurde.

Der Ausbau Klagenfurts hatte unter reformatorischen Vorzeichen auch bildungs- und sozialpolitische Akzente. Nachdem jeder Gläubige befähigt werden sollte, die Bibel eigenständig lesen und auslegen zu können, legte die lutherische Reformation insgesamt einen deutlichen Schwerpunkt darauf Schulen zu bauen, auch im ländlichen Bereich. Das ,,Prunkstück" dieser Politik wurde schließlich das ,,Collegium sapientiae et pietatis" in Klagenfurt, eine höhere Schule, für die es unter Mitwirkung des Matthias Flacius lllyricus sogar Pläne für den Ausbau zu einer Universität gab - ein Vorhaben, dessen Realisierung freilich schon insofern unwahrscheinlich war, als die Gründung einer solchen evangelisch ausgerichteten Universität die Zustimmung des Landesfürsten benötigt hätte, der ein katholischer Habsburger war. Hinsichtlich des sozialpolitischen Wirkens der evangelischen Landstände ist vor allem die Stiftung des Klagenfurter Bürgerspitals zu nennen: Aus dem Stiftbrief wird ersichtlich, dass die Begründung für die Armenfürsorge nicht in einer Werkgerechtigkeit des Gläubigen zu suchen war, sondern im biblischen Gebot der Nächstenliebe; hier machten sich also die veränderten theologischen Vorzeichen bemerkbar. Anders als das Collegium überdauerte das Bürgerspital (wenn auch mit einer Standortverlegung) auch die Zeit der Gegenreformation.

Eine Besonderheit des Reformationsjahrhunderts in Kärnten ist die Verbindung mit der slowenischen Reformation. Zentrale Persönlichkeit war hier der aus der Nähe von Laibach (Ljubljana) stammende Primoz Trubar, der auch als "Vater" der slowenischen Schriftsprache gilt - analog zu Luthers Bedeutung für das Deutsche. In welchem Maße die gemeinsamen religiösen Anliegen die Sprachgrenzen überschritten, wird nicht zuletzt daraus deutlich, dass die Kärntner Landstände die Drucklegung der ersten slowenischen Bibelübersetzung ganz maßgeblich finanziell unterstützten. Später war es der Kärntner Adlige Hans Ungnad von Sonnegg, der im württembergischen Urach eine Bibelanstalt ins Leben rief, die vor allem den europäischen Südosten mit Drucken versorgen wollte. Schließlich ist in diesem Zusammenhang noch darauf hinzuweisen, dass insbesondere Villach ein zentraler Umschlagplatz für slowenischsprachige reformatorische Literatur war.

Wesentlich ist, dass sich die Ausbreitung der evangelischen Lehre und die steigende Zahl evangelischer Geistlicher lange Zeit im Rahmen des nach wie vor bestehenden katholischen Pfarrnetzes abspielten; von einem eigenen evangelischen Kirchenwesen kann bis in die zweite Hälfte des 16.Jahrhunderts noch nicht die Rede sein. Ein anschauliches Beispiel ist dafür wiederum die St. Jakobskirche in Villach, bei der im Laufe des 16. Jahrhunderts vielfach Veränderungen in der Innengestaltung vorgenommen wurden - und dies gewissermaßen abwechselnd von katholischer und evangelischer Seite. So kann man für einen relativ langen Zeitraum von einer durchaus friedlichen Koexistenz sprechen.

Ein gewisser Zugzwang entstand für die evangelische Seite durch die Ereignisse, vor allem im Gefolge des Augsburger Religionsfriedens von 1555. Auf Ebene des Reiches hatte die Konfessionalisierung nun voll eingesetzt, die evangelische Seite konstituierte sich in zunehmendem Maße als eigene Kirche - was wiederum eine entsprechende Grundlegung durch Bekenntnisschriften und dergleichen notwendig machte (vor allem auch gegenüber kleineren von der Reformation beeinflussten Gruppen wie den Täufern). In Kärnten war es das ,,Christliche einfältige Bekenntnis" einer großen Zahl evangelischer Prediger in Kärnten, das in diesem Zusammenhang einen Schritt setzte. Dieses Dokument, das 1566 unterzeichnet wurde, wollte in erster Linie darlegen, dass der evangelische Glaube keineswegs eine neue Erfindung sei, die erst seit knapp vierzig bis fünfzig Jahren exrstierte (wie dies von katholischer Seite immer wieder gemeint wurde), sondern vielmehr die Rückkehr zu den eigentlichen Grundlagen des Christentums bedeute; und somit die evangelische Seite die wahre "katholische" (im ursprünglichen Sinne) Lehre vertrat. Mit diesem Dokument war der Prozess der Konfessionalisierung auch in Kärnten angekommen.

Einige Jahre später erreichten die Landstände endlich auch formale Zusagen in Glaubensfragen vom katholischen Landesfürsten. Im Jahr 1572 wurde den Ländern Innerösterreichs die sogenannte Religionspazifikation zugestanden, in der dem Adel religiöse Freiheiten zugesichert wurden. l578 wurden diese Zugeständnisse im ,,Brucker Libell,, erneuert, sie bezogen sich nun nicht mehr nur auf den Adel, sondern auch auf die Bewohner der Städte und Märkte. Es ist gewissermaßen eine tragische Ironie der Geschichte, dass dieser Höhepunkt der evangelischen Seite in lnnerösterreich bzw. in Kärnten gleichzeitig den Wendepunkt der Entwicklung einleitete: Der Schock über diese Zugeständnisse saß auf katholischer Seite so tief, dass man nun energisch daran ging, die Rekatholisierung in die Tat umzusetzen.

Gegenreformation - Geheimprotestantismus

Unmittelbar nach den Zugeständnissen des Brucker Libells setzten auf katholischer Seite Beratungen darüber ein, wie eine Rekatholisierung vorangetrieben werden könnte. Man verständigte sich dabei im Wesentlichen darauf, Schritt für Schritt vorzugehen und den Spielraum der Evangelischen nach und nach einzuengen. Zunächst war es der neue Landesfürst, Ferdinand ll., der verkündete, sich an die Zusagen seiner Vorgänger von 1572 und 1578 nicht gebunden zu fühlen, da er sie nie unterzeichnet habe. In den folgenden Jahren setzten verstärkt Visitationen ein, ebenso machten sich die Reformen des Konzils von Trient bemerkbar - insgesamt überwand die katholische Kirche ihre Lähmung und ergriff zunehmend die Initiative. Für die einsetzende Gegenreformation in Kärnten sind einige Faktoren von Bedeutung, vor allem

- die genannte Konsolidierung der katholischen Kirche,

- das durch den Augsburger Religionsfrieden von 1555 abgesicherte ,,jus reformandi" des Landesfürsten (die Untertanen hatten sich in ihrer Konfession nach dem Landesfürsten zu richten) und

- dass Bamberg als weltliche Macht eines Drittels von Kärnten im Laufe des 16. Jahrhunderts erhebliche Teile seiner tatsächlichen Machtbefugnisse hatte aufgeben müssen. Hier ging die Übernahme der Kontrolle durch die Habsburger Hand in Hand mit der Gegenreformation.

lm Herbst 1600 zeigte die Gegenreformation erstmals auch in größerem Ausmaß ein gewalttätiges Gesicht: Unter Führung des Seckauer Bischofs Martin Brenner (genannt der ,,Ketzerhammer") zog eine ,,Religionsreformationskommission" über siebzig Tage durch Kärnten. Das Vorgehen der Kommission war an allen aufgesuchten Orten im Wesentlichen dasselbe: Die evangelische Bevölkerung wurde vorgeladen und vor die Alternative gestellt, binnen vorgegebener Frist zu konvertieren oder auszuwandern. Verbunden wurde dies an mehreren Orten mit Bücherverbrennungen und in vier Fällen sogar mit der Zerstörung evangelischer Kirchen und Friedhöfe. Für den Großteil der Vorgeladenen war eine Auswanderung schon rein wirtschaftlich keine Option, sodass die meisten sich - zumindest nach außen hin - ,,anbequemten" und den katholischen Eid schworen. Bemerkenswert ist, dass die Kommission auf ihrem Zug durch Kärnten einige Gegenden, etwa das Gegendtal, ausließ, da man dort zu starken Widerstand erwartete und die Gefahr eines bürgerkriegsartigen Zustandes (auf beiden Seiten) nicht eingehen wollte. Villach und Klagenfurt als Zentren des evangelischen Kärntens standen am Ende des Zuges - und gerade hier zeigte sich auch in den folgenden Jahren, dass die Rekatholisierung in vielen Fällen nur eine vordergründige war, denn die Berichte über die Anwesenheit von Protestanten nahmen noch lange Zeit keineswegs ab. Die Repräsentationsbauten der Landstände erhielten nun in einigen Fällen katholischen Charakter: Aus der eben erst fertig gestellten Dreifaltigkeitskirche wurde der Dom St. Peter und Paul und aus dem Collegium eine Einrichtung der Jesuiten.

Durch die Ereignisse des Dreißigjährigen Krieges bestärkt, wurde die Gegenreformation schließlich auch auf den Adel ausgedehnt: 1628 erließ Ferdinand ll. ein Generalmandat, wonach die evangelischen Adeligen binnen Jahresfrist entweder konvertieren oder auswandern mussten. Dabei wurden den Betroffenen Fristen eingeräumt, um im Fall einer Auswanderung ihre Anwesen verkaufen zu können. Tatsächlich gelang es kaum einem Adligen, der sich zur Emigration entschloss, die Güter zu einem adäquaten Preis zu verkaufen, da allen potentiellen Käufern klar war, dass die Betroffenen in jedem Fall das Land verlassen würden, und so konnten die Kaufpreise nach unten verhandelt werden. ln manchen Fällen sahen die Emigrierten die zugesagten Kaufsummen nie.

Formal war in der Zeit um 1630 bis 1650 die Gegenreformation abgeschlossen, was allerdings keineswegs hieß, dass es keine Evangelischen mehr gab. Diese lebten ihren Glauben nun vielmehr im Verborgenen, weshalb jene Periode zwischen etwa der zweiten Hälfte des 17, Jahrhunderts und dem Erlass des Toleranzpatentes 1781 in Österreich als Geheimprotestantismus bezeichnet wird. Vor allem in den Städten und Märkten Kärntens gab es zu dieser Zeit praktisch keine Personen mehr, die sich offen als Protestanten bekannten (während man schätzt, dass gegen Ende des 16. Jahrhunderts ca. 80-90 % der Bevölkerung evangelisch gewesen waren). In den ländlichen Gegenden gab es jedoch zahlreiche Personen, die zwar nach außen hin wieder katholisch wurden, sich tatsächlich aber weiterhin als Protestanten fühlten und dies auch lebten. Je rigoroser die Maßnahmen der Obrigkeit im Laufe des 17. Jahrhunderts wurden, vor allem nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648), desto riskanter wurde dieses Leben als Evangelische im Verborgenen. Eine andere Möglichkeit bot das verbürgte Recht auf Auswanderung; eine größere Emigrationswelle lutherischer Bauern fand 1650/51 statt. Bis 1700 setzte dann eine relative Ruhe ein, danach finden sich in den Quellen wieder vermehrt Hinweise auf Evangelische, hier wird das Phänomen des Geheimprotestantismus greifbar.

Es ist nicht genau geklärt, welche Faktoren dazu beigetragen haben, dass sich dieser Geheimprotestantismus bilden und behaupten konnte. Eine Rolle spielten sicherlich geographische Aspekte (tendenziell abgelegene Täler), dies war aber sich nicht allein entscheidend. Stark war der Geheimprotestantismus jedenfalls in Gebieten, wo die Reformation im '16. Jahrhundert besonders stark gewirkt hatte: im Drautal, im Liesertal, im Gegendtal, im Raum Himmelberg. Ein ganz wichtiger Faktor war die religiöse Überzeugung der Menschen.

Ab ca. l73O griffen die habsburgischen Herrscher zu einer neuen Methode, gegen die Geheimprotestanten vorzugehen: Die Emigration wurde untersagt und man begann mit Transmigrationen, d. h. Evangelische wurden in andere Gebiete des habsburgischen Herrschaftsgebietes deportiert, in denen man Siedler benötigte und wo sie ihren Glauben leben konnten. Zentrales Ziel dieser Zwangsumsiedlungen war Siebenbürgen - so entstand hier die Gruppe der "Landler". Die ersten Deportationszüge aus Kärnten fanden 1734 statt, bis 1736 wurden fünf zusammengestellt. Die meisten Ansiedlungen scheiterten allerdings und von den ersten fünf Zügen ging einer vollständig zugrunde. Ein tragischer Aspekt war zudem, dass minderjährige Kinder zurückgelassen werden mussten. Einen letzten Höhepunkte erlebten die Transmigrationen aus Kärnten in den Jahren 1754/55. Allein in diesen Jahren wurden über 800 Evangelische aus Kärnten zwangsumgesiedelt. Bemerkenswert ist, dass es in den Jahrzehnten, in denen die Transmigrationen stattfanden, immer wieder auch Bekenntnisbewegungen gab, d. h. Protestanten traten öffentlich auf, bekannten sich zu ihrem Glauben und forderten religiöse Freiheiten. 1734 feierte man im Drautal sogar in drei Filialkirchen (u. a. in Feffernitz) auf eigene Faust evangelischen Gottesdienst.

Für das Glaubensleben der Geheimprotestanten waren die Hausandachten ein zentraler Faktor. Dabei wurde aus der Bibel, aus Andachtsbüchern oder Postillen (Predigtsammlungen) gelesen. Die Bücher bekam man illegal aus Deutschland, es entwickelten sich regelrechte Schmugglerrouten - an sie erinnert der neu eingerichtete Wanderweg "Weg des Buches". Die Menschen wurden im Laufe der Zeit immer einfallsreicher, was Bücherverstecke betraf. Damit den immer wieder stattfindenden Untersuchungen durch die Behörden nicht der eigene Bücherschatz zum Opfer fiel, konstruierte man Geheimfächer, Zwischenböden, Leerräume in Stiegen und Balken und vieles mehr. Die verwendeten Bücher waren im Wesentlichen dieselben, die auch in Deutschland gelesen wurden. Nur hatten sie dort den Stellenwert von Gebrauchsliteratur, die man regelmäßig durch neuere Werke ersetzte, während man sie hier als wertvolle Schätze achtete, die man über Generationen hütete - und die heute auch in Fresach, im evangelischen Diözesanmuseum, als ,,Denkmäler" des Geheimprotestantismus aufbewahrt werden.

Wesentlich ist, dass diese Form evangelischen Lebens eine sehr starke, lange anhaltende und unter sehr schwierigen Umständen bestehende Laienbewegung war; d. h. das Glaubensleben kam im Wesentlichen ohne geistliche Amtsträger bzw. ausgebildete Theologen aus. Dies hat nicht zuletzt dazu geführt, dass die nach 1781 entstehenden evangelischen Gemeinden gegenüber ihren neuen Pastoren entsprechend selbstbewusst auftraten. Jedenfalls stellt gerade auch in Kärnten diese Bewegung das Bindeglied zwischen der Reformationszeit und den sich ab 1781 formierenden evangelischen Gemeinden bzw. Kirchen dar und ist insofern von großer Bedeutung für die Geschichte des Kärntner Protestantismus.

Toleranzzeit

Das Toleranzpatent vom 13. Oktober 1781 brachte zwar nur eine Duldung, also nur eine sehr eingeschränkte Religionsfreiheit, bedeutete aber einen Meilenstein, da es einen Schlussstrich unter etwa 150 Jahre Illegalität und Verfolgung zog. Der Religionsausübung der sogenannten "Akatholiken" waren deutliche Grenzen gesetzt, vor allem hinsichtlich der Gründung von Pastoraten und der Ausgestaltung des Gemeindelebens. So war es nur dort gestattet, ein Pastorat bzw. eine Pfarrgemeinde zu gründen und ein Bethaus und eine Schule zu errichten, wo sich 500 Individuen oder 100 Familien des jeweiligen Glaubens fanden. Insbesondere dem Aussehen der Bethäuser wurden Schranken gesetzt: Verboten waren jegliches Geläute, Türme und öffentliche Eingänge von der Straßenseite her - letzteres bot angesichts der in Kärnten weit verbreiteten Form der Streusiedlung allerdings Raum für Interpretationen. Bezüglich der Schulen war der Punkt von Bedeutung, dass es den evangelischen Gemeinden unbenommen sein sollte, eigene Schulmeister zu bestellen, die von der Gemeinde zu erhalten waren. Der Staat behielt sich dabei ein allgemeines Aufsichtsrecht vor, das den jeweiligen Schuldirektionen zukommen sollte.

Der römisch-katholischen Kirche verblieben auch nach dem Toleranzpatent ganz wesentliche Vorrechte: Die öffentliche Religionsausübung war nur Katholiken gestattet (daher etwa auch die Beschränkungen im Bethausbau), das Recht der Stolgebühren sowie eine Vorrangstellung der katholischen Kirche bei der religiösen Erziehung der Kinder in Mischehen. Aufgrund dieser einschränkenden Bestimmungen nahmen die Behörden an, dass sich nur verhältnismäßig wenige Menschen zu den nunmehr tolerierten Konfessionen bekennen würden.

Anfangs wurde das Toleranzpatent von den Protestanten denn auch mit verhaltener Vorsicht aufgenommen - nach den mehr als 150 Jahren der häufig gewaltsamen Rekatholisierung war man gegenüber solchen Erlässen skeptisch und befürchtete eine Falle der Regierung. Schließlich überwogen aber doch Jubel und Freude; es gelang auch, Geistliche zu gewinnen und die entsprechenden Bewilligungen der Behörden zu erlangen, sodass von Sommer 1782 an die ersten Gottesdienste stattfinden konnten, bei denen großer Andrang herrschte. Zum Jahresendel 1782 gab es in Kärnten bereits sechs sogenannte Toleranzgemeinden (Watschig, Weißbriach-Weißensee, Zlan-Stockenboi, Trebesing-Radl, Puch-Fresach und Arriach), im Jänner 1783 kamen Feld am See und Treßdorf hinzu. lm gleichen Jahr entstanden noch Gnesau, Bleiberg-Kreuth und St. Ruprecht; weitere frühe Pastorate waren Feffernitz und Nöring-Eisentratten. ln Eggen am Kraigerberg konstituierte sich Anfang 1784 ebenfalls eine kleine Gemeinde, die aber - vor allem wegen der zu geringen Seelenzahl - nicht selbständig werden konnte; sie bildete eine Filiale von Gnesau. ln der unmittelbaren Folgezeit des Patentes befand sich somit mehr als die Hälfte aller in Österreich gegründeten Gemeinden in Kärnten (13 von 25). 1795 zählte Österreich 31 Toleranzgemeinden, 16 davon in Kärnten.

Die Zahl der Personen, die übertraten bzw. sich zum evangelischen Glauben bekannten, war enorm hoch. Allein in Kärnten meldeten sich zwischen Oktober 1781 und dem 13. Juni 1782 13.120 Personen oder 4,6 % der Bevölkerung. Die Folge dieser Übertrittswelle war, dass am l5. Dezember 1782 ein Hofdekret erlassen wurde, wonach keine weiteren Meldungen von ,,Akatholiken" mehr angenommen wurden; ab 21. Februar des Folgejahres waren derartige Meldungen zwar wieder möglich, jedoch unter der Auflage eines sechswöchigen Übertrittsunterrichtes beim zuständigen katholischen Pfarrer. Die Übertritte wurden dadurch zwar gebremst, aber keineswegs gestoppt - auch wenn es gelegentlich zu regelrechten Schikanen kam. In Schladming brauchte beispielsweise jemand vier Jahre, bis er beim Pastor seine Zugehörigkeit zur Gemeinde anmelden konnte. Erschwert wurde der Übertritt zusätzlich dadurch, dass der vorgeschriebene Religionsunterricht zur Hälfte vom Übertrittswilligen bezahlt werden musste.

Eine gewisse Vorrangstellung unter den Kärntner Toleranzgemeinden erhielt bald Arriach, das auch zum Sitz eines Seniors wurde; der erste Senior, Johann Gottfried Gotthardt, besuchte 1786 alle Gemeinden in Kärnten und erstellte einen umfassenden Visitationsbericht. Nicht zuletzt aus diesem Visitationsbericht ist ersichtlich, dass das Gemeindeleben in den Kärntner Toleranzgemeinden keineswegs einfach war. Hier sind vor allem zwei Gründe zu nennen:

Die Toleranzgemeinden bewegten sich in finanzieller Hinsicht stets am Rande des Machbaren. Neben den großen Investitionen, die man in den Aufbau der eigenen Gemeinden stecken musste, waren ja auch noch jene Abgaben aufzubringen, die nach wie vor an die katholischen Pfarrer abzuliefern waren.

ln den habsburgischen Ländern gab es angesichts der langen Zeit, in der der evangelische Glaube verboten war, naturgemäß keine evangelischen Pfarrer (damals durften sie nur Pastoren heißen). Daher kamen zahlreiche Pastoren der Toleranzgemeinden aus Deutschland; diese waren der Zeit entsprechend von der Aufklärung beeinflusst und hatten vielfach einen rationalen Zugang zu theologischen Fragen. Die Mitglieder der Toleranzgemeinden allerdings waren durch die Literatur der Geheimprotestanten geprägt und hatten dadurch eine völlig andere Frömmigkeit als ihre Seelsorger. So kam es immer wieder zu Konflikten zwischen den Gemeinden und den Pastoren, etwa bei der Einführung neuer Gesangbücher.

lnnerhalb der Gemeinden verlief also nicht alles friedlich. Vor allem die Anspannungen durch die Zusammenfassung der Evangelischen in den neuen Gemeinden, die erwähnten finanziellen Belastungen und Konfrontationen mit Pastoren, aber auch die Erkenntnis, dass viele Schikanen und Widerstände von Behörden und von Seiten katholischer Gemeinden kamen, führte nach der ersten Begeisterung vielerorts zur Ernüchterung. Die Zahl der Evangelischen stagnierte, ja ging zum Teil sogar zurück. ln Kärnten stieg die Zahl der,,Akatholischen" zunächst von 13.120 im Jahr 1783 auf 17.771 im Jahr 1805 und fiel schließlich auf 16.707 im Jahr 1847.

Von der Gleichberechtigung bis zur Gegenwart

Die Teilung Kärntens von 1809 bis1814, die durch die französische Besetzung und die daraus folgende Gründung des Königreiches lllyrien entstanden war, bedeutete für die Protestanten insofern ein lntermezzo, als unter der französischen Herrschaft de facto eine Gleichberechtigung der Konfessionen gegeben war.

Nach der Formulierung des Kirchenhistorikers Gustav Reingrabners schien die Regierung Franz ll. bzw. l. (1192-1830) ,,für die Evangelischen genau jene Sackgasse zu sein, in die sie der Reformkatholizismus möglicherweise hatte bringen wollen". Gekennzeichnet war die Zeit von Stillstand und Rückschritt. Die Auslegung der Toleranzverordnungen erfolgte vor allem auch in der Zeit nach 1814 vielfach in einem buchstabengetreuen Verständnis der Gesetze, was nicht gerade zum Vorteil der ,,Akatholiken" war. Nach außen hin besonders deutlich sichtbar wurde der reaktionär-antievangelische Kurs der Regierung im Rahmen der Vertreibung der Protestanten aus dem Zillertal in Tirol.

Die Regelung der konfessionellen Verhältnisse war für den nach demokratischen Grundsätzen gewählten Reichstag eine wichtige Aufgabe. Die am 25. April 1848 erlassene sogenannte Pillersdorf'sche Verfassung sah in § 17 die volle Glaubens- und Gewissensfreiheit vor, kündigte in § 27 die Beseitigung von Unterschieden in der Ausübung bürgerlicher Rechte auf der Grundlage der Konfession an und § 31 gewährte allen anerkannten Glaubensbekenntnissen die freie Ausübung des Gottesdienstes. Diese Verfassung rief zahlreiche Reaktionen hervor. Auch von kirchlichen Kreisen, insbesondere aus den Reihen des Episkopates, gab es viele Eingaben und Petitionen, darunter eine, die von Pfarrer Steinel und anderen Kärntner Pastoren gezeichnet war. Darin verliehen sie der Freude und dem Jubel Ausdruck, den die Ereignisse des März in Kärnten insbesondere auch unter den Protestanten ausgelöst hätten, und bekundeten, dass man nun erhoffe, von dem ,,schmachvollen Drucke" befreit zu werden, der seit langer Zeit auf ihnen laste. Schließlich äußerte man den Wunsch, die Reichsversammlung möge eine vollständige Gleichberechtigung der Protestanten mit den Kaiholiken herbeiführen.

Diese Petition war durchaus charakteristisch. Insbesondere in Oberkärnten kamen dazu noch große Sympathien für die demokratische Bewegung, ablesbar beispielsweise an den zahlreichen Spenden für Revolutionäre in Wien, Sympathiebekundungen für den ungarischen Revolutionär Lajos Kossuth und eine deutliche Anti-Habsburg-Stimmung. Allerdings war der Aprilverfassung von 1848 keine lange Dauer beschieden; als sich das Scheitern der Revolution abzeichnete, wurde sie wieder zurückgezogen. In dieser Zeit aber hielten sich die Vertreter der Evangelischen Kirche vielfach nicht mehr an die Toleranzbestimmungen. Man erachtete die bisherigen gesetzlichen Vorschriften als nicht mehr gültig, auch wenn es noch keine neuen gab. Dies führte unter anderem dazu, dass man zwar noch Duplikate der Matriken (Kirchenbücher) an die katholischen Pfarrämter schickte, aber keine Stolgebühren mehr zahlte.

Erst nach dem Sturm der Revolution, mit einem Erlass des lnnenministeriums vom 30. Jänner 1849, der von Franz Graf Stadion gezeichnet war, wurde einigen Forderungen der Evangelischen stattgegeben. Ohne das grundlegende Verhältnis zum Staat zu ändern, wurden den Evangelischen doch ein Großteil der drückenden Bestimmungen des Toleranzpatentes abgenommen: So fiel etwa die Bezeichnung "Akatholiken", d. h. der Ausdruck "Evangelische" war nun erlaubt; der Religionswechsel wurde für alle ab dem vollendeten 18. Lebensjahr freigegeben; die evangelischen Seelsorger durften einige Matriken führen und die Stolgebühren, die noch an die katholischen Priester zu bezahlen waren, fielen ebenso wie allfällige an katholische Lehrer zu zahlende Abgaben. Von besonderer Bedeutung war auch, dass die Beschränkungen für den Bau der Bethäuser aufgehoben wurden - man durfte nun ,,richtige" Kirchen errichten. Aber nicht alle Forderungen bzw. Wünsche der Evangelischen wurden erfüllt: Auch jetzt sollten in konfessionellen Mischehen die Kinder nicht in jedem Fall dem Vater folgen und das Recht der Eheschließung gemischt-konfessioneller Paare blieb dem katholischen Priester vorbehalten.

Der Erlass Stadions hatte nur provisorischen Charakter - aber ein Verfassungspatent vom 4. März 1849 enthielt immerhin die Zusicherung der vollen Glaubensfreiheit und der öffentlichen Religionsausübung für alle gesetzlich anerkannten Kirchen sowie das Recht, sich hinsichtlich der inneren Angelegenheiten selbst zu verwalten. Hier schien sich ein neuer Frühling anzukündigen. Am 31. Dezember 1849 wurde dieses Verfassungspatent wieder außer Kraft gesetzt. Was dennoch blieb, waren die Verbesserungen, die der Erlass Stadions gebracht hatte - was gegenüber 1781 immerhin ein Fortschritt war.

Erst das Protestantenpatent von 1861 war von der Tragweite her mit dem Erlass des Toleranzpatentes vergleichbar: Damit wurde den Evangelischen in Österreich erstmals die rechtliche Gleichstellung mit der römisch-katholischen Konfession zugesichert, In der Umsetzung brauchte dies freilich noch einige Jahre, eine tatsächliche Gleichberechtigung konnte erst im 20. Jahrhundert, nach dem Ende der Monarchie, erreicht werden. In dieser Zeit ab 1861 entstanden zahlreiche Um- und Neubauten evangelischer Kirchen, die nun auch das äußere Erscheinungsbild von Kirchen hatten, insbesondere Türme mit Geläut. ln den Jahren unmittelbar nach dem Protestantenpatent wurde beispielsweise die Pfarrgemeinde Klagenfurt gegründet, die 1864 ihren Kirchbau am Lendkanal vollendete.

Durch die Verfassung vom Dezember 1867 wurde das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen der (katholischen) Kirche entzogen und dem Staat unterstellt. Einrichtungen des Staates standen allen Kindern und Jugendlichen offen, gleichgültig, welcher Religionsgemeinschaft sie angehörten. Lediglich der Religionsunterricht blieb in der Kompetenz der Religionsgemeinschaften. Ein weiterer wesentlicher Schritt war das Reichsvolksschulgesetz vom 14. Mai 1869, das die Schulpflicht und die Aus- und Fortbildung sowie die Besoldung der Lehrkräfte regelte. Diese Entwicklung hatte für die Evangelischen, gerade auch in Kärnten, schwer wiegende Auswirkungen. Einerseits wurde die Entkonfessionalisierung des Schulwesens von den Evangelischen begrüßt, andererseits bedeutete sie eine zum Teil erhebliche Belastung für das bis dahin blühende evangelische Schulwesen. Die Gemeindeschulen konnten zwar als private konfessionelle Schulen weitergeführt werden, was aber mit enormen Kosten verbunden war - und zusätzlich mussten ja auch die nunmehr staatlichen Schulen versorgt werden. Das Reichsvolksschulgesetz war als initiative geplant gewesen, um den katholischen Einfluss im Bildungswesen zurückzudrängen; nun zeigte sich, dass das evangelische Schulwesen und auch der evangelische Religionsunterricht in viel stärkerem Maße negativ betroffen war als das katholische Pendant. Dies leitete einen Prozess ein, der zu einer sehr starken Dezimierung der evangelischen Gemeindeschulen führte. In der österreichischen Reichshälfte gab es 1869 insgesamt mehr als 370 protestantische Volksschulen, von denen im Laufe des folgenden Jahrzehnts etwa 200 aufgelöst oder in staatliche Schulen umgewandelt wurden. Die übrig gebliebenen Schulen konnten nur mit enormem finanziellem Aufwand am Leben erhalten werden.

Vom Revolutionsjahr 1848 durften sich die Evangelischen eine Verbesserung erhoffen; so verwundert es nicht, dass es auch Protestanten unter jenen gab, die in der Bewegung des März 1848 an f ührender Stelle tätig waren und den Verfassungen fordernden Konstitutionalismus mitprägten. Auch in den Predigten wurde immer wieder auf den hohen Wert der Freiheit, gerade auch in religiösen Angelegenheiten, hingewiesen. Welche Stimmung unter den Evangelischen angesichts des verheißungsvollen Beginnes der Revolution herrschte, kann am Beispiel der Pfarrgemeinde St. Ruprecht bei Villach illustriert werden: Der dortige pfarrer Johann Wolfgang Steinel mischte sich am 15. März, als die Zusagen von Verfassung und Pressefreiheit - und damit in der Folge auch Gleichberechtigung der Evangelischen - in Kärnten bekannt wurden, unter das jubelnde Volk und stimmte selbst mit ein; er ließ nach eigenem Bericht ,,bei Champagner den guten Kaiser" hochleben und konnte seine Freude kaum mäßigen.

lnsgesamt gab es drei Möglichkeiten, auf diese Entwicklung zu reagieren: (1) eine rasche Aufgabe der Schule, (2) Kämpfen um den Weiterbestand mit Bemühen um das Öffentlichkeitsrecht und (3) Suche nach Unterstützung. Vor allem in Kärnten neigte man dazu, rasch aufzugeben. Dies lag wohl daran, dass die meisten Gemeinden bereits an ihre Grenzen gestoßen waren, finanziell und auch hinsichtlich ihres Wachstums. Die bestehenden stagnierten, dennoch wurden neue gegründet, was zu mehreren kleineren Gemeinden führte. Dazu kam schließlich noch die irrige Annahme, dass sich ohnehin nicht viel ändern und dass durch eine Übergabe in die staatliche Verwaltung die Öffentlichkeit immerhin die Kosten für die Renovierung von Schulgebäuden übernehmen würde. De facto entwickelte sich die Lage folgendermaßen: Auch evangelische Lehrer verweigerten den Religionsunterricht ohne zusätzliche Vergütung und so blieb es keineswegs dabei, dass in den ehemaligen Gemeindeschulen Protestanten als Lehrer tätig waren; in Feld am See klagte man1874 darüber, dass kein einziger Lehrer mehr evangelisch sei. Die Fragen von Mieten und Gebäudeerhaltung führten vielfach zu Konflikten; und Unterstützungen von Seiten der Gustav-Adolf-Vereine blieben nunmehr aus, womit man scheinbar nicht gerechnet hatte. Reversibel war der Prozess nicht: Keine einzige der dem Staat übergebenen Schulen in Kärnten wurde wieder in eine Gemeindeschule zurückgewandelt.

Vor dem Reichsvolksschulgesetz gab es in Kärnten 34 evangelische Schulen, im Jahr 1913 waren es nur noch drei: eine davon in Waiern, die mit der Inneren Mission verbunden war und von daher auch leicht begünstigte Existenzbedingungen hatte; die anderen in Treffen, ebenfalls zu einer Einrichtung der inneren Mission gehörend, und in Sirnitz (Gemeinde Gnesau). In ganz Österreich bestanden zu diesem Zeitpunkt noch dreißig evangelische Schulen, Kärnten war hier also deutlich unterrepräsentiert. Angesichts der immer geringer werdenden Zahl von evangelischen Schulen war man ersatzhalber darum bemüht, evangelische Absolventen der Lehrerbildungsanstalten als Lehrer an öffentlichen Schulen jener Orte anzustellen, deren Bevölkerung mehrheitlich evangelisch war.

Ab den 1870er-Jahren entstanden auch neue lnstitutionen des sozialen Wirkens von Evangelischen in Kärnten. ln Waiern bei Feldkirchen begann Pfarrer Ernst Schwarz mit der Betreuung von verwahrlosten Kindern, etwas später Gräfin Elvine de la Tour in Treffen (in der Nähe von Villach) ebenfalls mit evangelisch motivierter Kinderrettungsarbeit. Aus diesen beiden Werken sollten in den kommenden Jahrzehnten beachtliche Einrichtungen der ,,lnneren Mission" - später als Diakonie bezeichnet - entstehen, die den Grundstock der heutigen Diakonie Kärnten bildeten.

Am Anfang des 20. Jahrhunderts stand für die Evangelischen in Kärnten (wie in ganz Österreich) eine Bewegung, die die Kirche noch lange beschäftigen sollte: die sogenannte "Los von Rom"-Bewegung. Auslöser war die Sprachenpolitik der Regierung, durch die sich die Deutschnationalen ebenso gestört fühlten wie durch die als rückschrittlich empfundene römisch-katholische Kirche. Die Bewegung hatte einen antislawischen Akzent, was sie für Kärnten angesichts der slowenischen Minderheit besonders bedeutsam machte; allerdings verlief sie hier noch ruhiger als in anderen Ländern der Monarchie. Hauptergebnis waren zahlreiche Ein- und Übertritte in die Evangelische Kirche, die Gründung zahlreicher Ortsgruppen des "Evangelischen Bundes" und die Arbeit zahlreicher deutscher Vikare und Pfarrer.  ln dieser Zeit entstanden in Kärnten zwei Pfarrgemeinden, Villach und Spittal an der Drau, wobei insbesondere im Fall von Villach umstritten ist, inwieweit sie als ,,Los von Rom"-Gemeinde charakterisiert werden kann oder nicht.

Die Veränderungen nach dem Ende des Ersten Weltkrieges, vor allem auch die Verkleinerung der Evangelischen Kirche in Österreich durch die Gebietsverluste, betrafen die Gemeinden in Kärnten nur am Rande. Ein sehr wichtiges Thema war die Neuordnung der rechtlichen Lage der Evangelischen Kirche und die Ausarbeitung einer neuen Kirchenverfassung. Daneben war es die allgemeine wirtschaftliche und soziale Krise der späten 192Oer- und frühen 1930er-Jahre, die sich massiv auf die evangelischen Gemeinden auswirkte.

Eine äußerst schwierige Zeit setzte für die Evangelischen in Österreich ab 1933/34 mit der Bildung des autoritären ,,Ständestaates" ein, der sich als betont katholisch definierte. Dadurch gerieten die Evangelischen in einen ,,natürlichen" Gegensatz zum Regime - der in Kärnten umso stärker ausgeprägt war, weil die Christlichsozialen hier eine viel geringere Basis hatten als in anderen Bundesländern. Gerade in Kärnten kam es ab 1934 zu zahlreichen, vielfach als politische Protesthandlung zu interpretierenden Ein- und Übertritten in die Evangelische Kirche und zu einer Annäherung vieler Evangelischer, auch Pfarrer, an die damals bereits illegalen Nationalsozialisten. Die Ablehnung des katholisch geprägten Regimes und die deutschnationale Orientierung großer Teile der Evangelischen führte schließlich dazu, dass man in einem Anschluss Österreichs an Deutschland, das "Mutterland der Reformation", die Erfüllung aller Träume sah. Eine prägende Persönlichkeit für die Evangelische Kirche in Österreich war in dieser Zeit in Kärnten tätig: Johannes Heinzelmann. Er war seit der Reformationszeit der erste Pfarrer von Villach geworden und seit 1928 auch Superintendent der Wiener Superintendentur, die Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark und Kärnten umfasste. In den Jahren des ,,Ständestaates" wurde Heinzelmann zum "Vertrauensmann" oder "Notbischof" der Evangelischen Kirche Osterreichs ernannt - ein Amt, das er sich allerdings zurückzulegen gezwungen sah, nachdem er sich im Neujahrshirtenbrief 1938 kritisch zum Nationalsozialismus geäußert hatte, was ihm in den eigenen Reihen heftigen Protest einbrachte.

Der "Anschluss" Österreichs an das Deutsche Reich im März 1938 wurde gerade auch von den Evangelischen jubelnd begrüßt. In Kärnten war es Senior Pechel, Pfarrer in Klagenfurt, der im Namen der Evangelischen Hitler in Klagenfurt willkommen hieß und ihm die Loyalität der Protestanten zusicherte. Die Begeisterung hatte allerdings bald ein Ende: Noch im gleichen Jahr wurde die Tätigkeit evangelischer Vereine eingeschränkt, wurden Schulen geschlossen und eine Austrittspropaganda setzte ein. 1939 wurden die großen diakonischen Werke in Waiern und Treffen enteignet. Schließlich wurde auch der Religionsunterricht völlig aus den Schulen verbannt, die Pfarrgemeinden mussten auf selbst organisierte ,,Religionsunterweisung" umstellen - was in erstaunlich kurzer Zeit auch gut gelang. Zunehmend gingen Vertreter der Evangelischen Kirche auf eine gewisse kritische Distanz zum NS-Regime.

Nach 1945 sah sich die Evangelische Kirche in Kärnten wie in ganz Österreich mit dem Vorbehalt bzw. Vorwurf konfrontiert, eine "Nazi-Kirche" gewesen zu sein - was in dieser Pauschalität zweifellos ungerechtfertigt war bei allen Problemen und Verfehlungen, die es in einzelnen Fällen gegeben hatte. Organisatorisch brachte diese Zeit insofern einen Einschnitt, als 1946 die große Wiener Superintendentur geteilt wurde, wodurch auch die Diözese Kärnten-Osttirol entstand. Zum ersten Kärntner Superintendenten wählten die Pfarrer Fritz Zerbst, bisher Pfarrer in Weißbriach, und zu dessen Amtssitz bestimmten sie Villach, ein Zentrum der Kärntner Reformation.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges befand sich eine sehr große Zahl an Flüchtlingen in Kärnten (zeitweise bis zu einer Million), von denen ein beträchtlicher Anteil evangelisch war. Von diesen blieben einige im Land - darunter auch einige Pfarrer, die wie etwa in Wolfsberg zu besetzende Pfarrstellen übernahmen - wodurch der Kärntner Protestantismus wiederum eine neue Facette hinzubekam. Nicht zuletzt war es die Flüchtlingsarbeit, die das gesellschaftliche Ansehen der Evangelischen und ihrer Kirche erheblich verbesserte.

Seit 1945 bot sich für die Evangelischen in Osterreich und eben auch in Kärnten eine neue Möglichkeit, unter veränderten Vorzeichen eine positive eigene Rolle in der Gesellschaft  zu definieren; ein Schritt war hier auch das sogenannte "Protestantengesetz" von 1961, das das Verhältnis der evangelischen Kirche zum Staat neu regelte. Dazu gehörte auch eine Annäherung an die römisch-katholische Kirche im Rahmen der Ökumene. Nachdem Superintendent Zerbst zunächst darum bemüht war, die Präsenz der Evangelischen Kirche in der Kärntner Öffentlichkeit im Allgemeinen sicher zu stellen, gelang es ab den 1960er-Jahren, die ökumenischen Beziehungen deutlich zu verbessern. Schließlich kam es in den Jahrzehnten nach dem Zweiten Weltkrieg auch zur Gründung mehrerer Pfarrgemeinden, insbesondere in Mittel- und Unterkärnten. Der Anteil der Evangelischen an der Kärntner Bevölkerung erhöhte sich im Laufe des 20. Jahrhunderts immerhin von fünf auf zehn Prozent.

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